TIERSCHUTZ - Bewertungsrichtlinien

Zur Umsetzung der Tierschutzverordnung und der aktuellen Tierschutzgesetzgebung sind die Vereine und Veranstalter angehalten nur noch gesunde Hunde auf Ausstellungen zu bewerten. Die Gesundheit der Hunde liegt uns ja allen am Herzen, daher bitten wir um Verständnis, dass in den Einzelringen durch die Richter aktuallisierte Bewertungsrichtlinien herangezogen werden.

Zur Vermeidung von Qalzuchten wird eine Bewertungsrichtlinie erarbeitet. Bis dahin legen wir hier die alte Vorlage aus 2026 für eine erste Orientierung ab. Wir werden diese Vorlage, so schnell als möglich, aktullisieren. Bitte schauen Sie dann nach, ob Ihre Rasse betroffen ist und bringen sicherheitshalber die entsprechenden Gesundheitsbefunde mit (die Vorlage finden Sie: HIER).

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