TIERSCHUTZ - Bewertungsrichtlinien

Zur Umsetzung der Tierschutzverordnung und der aktuellen Tierschutzgesetzgebung sind die Vereine und Veranstalter angehalten nur noch gesunde Hunde auf Ausstellungen zu bewerten. Die Gesundheit der Hunde liegt uns ja allen am Herzen, daher bitten wir um Verständnis, dass in den Einzelringen durch die Richter aktuallisierte Bewertungsrichtlinien herangezogen werden. Zur Vermeidung von Qalzuchten wurde folgende Bewertungsrichtlinie erarbeitet. Bitte schauen Sie nach, ob Ihre Rasse betroffen sit und bringen sicherheitshalber die entsprechenden Gesundheitsbefunde mit (die Vorlage finden Sie: HIER).

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