Neue Auflagen Tierschutzverordnung 2025

 

Wir hinterlegen in diesem Bereich die Informationen zur Umsetzung der neuen Tierschutzverordnung für unsere CACIB Ausstellung in Uelzen 2025 und bitten um freundliche Beachtung.

Aktuell haben wir noch keine Rückmeldung des Veterinäramtes vorliegen. Sobald wir die ersten Meldungen abgegeben haben und Rückantwort erhalten werden wir diese hier aktuell einpflegen. Schauen Sie daher bitte immer wieder einmal auf diese Seite. Wenige Tage vor der Ausstellung teilen wir den Besitzern der angemeldeten Hunde noch einmal alle evtl. Auflagen mit. Das Sie einen ersten Eindruck bekommen was zu erwarten ist lassen wir bis zur ersten aktuellen Meldung der Ausstellung 2025 die Liste aus 2024 hier unten online.

Hunde, die in der nachfolgenden Auflistung mit roter Schrift gekennzeichnete Krankheitsbilder / Symtome aufweisen, sind auf Grund der behördlichen Anweisung zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes von einer Ausstellungsbewertung ausgeschlossen.

Wir raten den Ausstellern (rein vorsorglich) an alle Gesundheitsbefunde Ihres Ausstellungshundes in Kopie mitzuführen. Selbstverständlich wird auch auf dieser Ausstellung, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt der Stadt Leipzig, die Durchsetzung der neuen TierSchHuV umgesetzt. Generell empfehlen wir für jeden Ausstellungshund ein entsprechendes Gesundheitszeugnis mitzuführen. Wir stellen dafür die entsprechenden pdf-Formulare zur Verfügung.

 

Bitte wählen Sie zum Download das entsprechende Formular. Sie werden direkt auf unsere Seite von adobe/acrobat geleitet.

Sie finden nachfolgend die Angaben an das Veterinäramt. Stand: 07.05.2024